Online-AGB der Fluhrer Verlag GmbH

AGB bei Nutzung unserer Internetseite / Onlineshop


§ 1 Geltung

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fluhrer Verlag GmbH (nachfolgend „wir“, „uns“ „Fluhrer Verlag“) auf Basis unseres Onlineshops erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Auftraggeber“ genannt) schließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Für unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote außerhalb unseres Onlineshops halten wir gesonderte „Offline-AGB“ vor.


(2) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Fluhrer Verlag ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.


§ 2 Bestellvorgang/Vertragsschluss, Vertragssprache und Vertragstext

(1) Die Darstellung der Produkte in unserem Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot,
sondern einen unverbindlichen Onlinekatalog dar. Unser Onlineshop richtet sich nur an Unternehmer, § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Wir schließen keine Verträge mit Verbrauchern, § 13 BGB. Angaben des Fluhrer Verlags zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Farbe, Gewichte, Maße, Muster) sowie unsere Darstellungen desselben sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Druck- oder Fabrikationstechniken und dadurch bedingte Unterschiede sowie Unterschiede, die darauf beruhen, dass unterschiedliche Artikel aus betriebsorganisatorischen
Gründen zu unterschiedlichen Zeiten auf verschiedenen Maschinen gedruckt werden müssen sind
zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.


(2) Durch das Anklicken des Buttons „In den Warenkorb“ kann der Auftraggeber die jeweilige Ware in einen virtuellen Warenkorb legen. Dieser Vorgang ist unverbindlich und stellt kein Vertragsangebot dar. Vor Abgabe einer Bestellung wird der Inhalt des virtuellen Warenkorbes mit den Daten des Auftraggebers auf einer Übersichtsseite zusammengefasst. Der Auftraggeber kann dort sämtliche Bestelldaten über die vorgesehenen Änderungsfelder - Piktogramm eines Stiftes für die Bearbeitung des jeweiligen Produktes sowie Piktogramm eines Abfallkorbes für das Entfernen des jeweiligen Produktes - (am Ende des Bestellvorgangs) korrigieren oder den Bestellvorgang abbrechen, indem das Browserfenster geschlossen wird. Mit dem Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Auftraggeber uns gegenüber ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Dieses Angebot können wir bis zum Ablauf des dritten auf den Tag des Angebots folgenden Werktages annehmen. Nach der Bestellung erhält der Auftraggeber von uns eine automatisch generierte E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten wiedergibt (Zugangsbestätigung). Diese Zugangsbestätigung stellt keine Vertragsannahme dar. Ein Vertrag kommt erst durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware zustande. Bei Wahl der Zahlungsart „PayPal“ kommt der Vertrag mit der auftraggeberseitigen Bestätigung der Zahlungsanweisung an PayPal zustande.


(3) Der Fluhrer Verlag behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Fluhrer Verlags weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen des Fluhrer Verlags diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist zum einen die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung und sind zum anderen Prägewerkzeuge, soweit ihre Anfertigung gesondert in Rechnung gestellt und bezahlt wurde.


(4) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.


(5) Wir speichern den Vertragstext und senden dem Auftraggeber die Bestelldaten per E-Mail zu. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können außerdem jederzeit durch die Betätigung des „Speichern“ – oder des „Drucken“ – Buttons am Fuß dieser Seite abgespeichert bzw. ausgedruckt werden. Wenn der Kunde über ein Kundenkonto verfügt, kann er auch seine vergangenen Bestellungen jederzeit über die Funktion „Mein Konto“ einsehen.


§ 3 Preise, Zahlung und Rechnung

(1) Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen bzw. Leistungsänderungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EUR ab Werk zzgl. Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.


(2) Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise des Fluhrer Verlags zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise des Fluhrer Verlags (jeweils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).


(3) Der Auftraggeber erklärt sich mit einer Rechnung in elektronischer Form bzw. mit der elektronischen Übermittlung der Rechnung einverstanden


(4) Rechnungsbeträge sind sofort netto zu bezahlen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Fluhrer Verlag. Die Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen, sofern sie nicht im Einzelfall gesondert vereinbart wird. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9 % p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.


(5) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder sich aus demselben Auftrag ergeben, unter dem die betreffende Lieferung erfolgt ist.


(6) Der Fluhrer Verlag ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Fluhrer Verlags durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.


§ 4 Lieferung und Lieferzeit

(1) Lieferungen erfolgen ab Werk.


(2) Vom Fluhrer Verlag in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

 

(3) Der Fluhrer Verlag kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Auftraggebers – vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Fluhrer Verlag gegenüber nicht nachkommt.


(4) Der Fluhrer Verlag haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Fluhrer Verlag nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Fluhrer Verlag die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Fluhrer Verlag zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche ausdrückliche Erklärung gegenüber dem Fluhrer Verlag vom Vertrag zurücktreten.


(5) Der Fluhrer Verlag ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn

 

  • die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
  • die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, der Fluhrer Verlag erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).


(6) Gerät der Fluhrer Verlag mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist seine auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 8 dieser AGB beschränkt.


§ 5 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Bielefeld, soweit nichts anderes bestimmt ist.


(2) Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen des Fluhrer Verlags.


(3) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Fluhrer Verlag noch andere Leistungen (z.B. Versand) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und der Fluhrer Verlag dies dem Auftraggeber angezeigt hat.


(4) Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Auftraggeber. Bei Lagerung durch den Fluhrer Verlag betragen die Lagerkosten 0,25 % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.


(5) Die Sendung wird vom Fluhrer Verlag nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.


(6) Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Sache als abgenommen, wenn

 

  • die Lieferung abgeschlossen ist,
  • der Fluhrer Verlag dies dem Auftraggeber unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach diesem §5 (6) mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat,
  • seit der Lieferung zwölf Werktage vergangen sind oder der Auftraggeber mit der Nutzung der Sache begonnen hat und in diesem Fall seit Lieferung sechs Werktage vergangen sind und
  • der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines dem Fluhrer Verlag angezeigten Mangels, der die Nutzung der Sache unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.


§ 6 Gewährleistung, Sachmängel


(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme, es sei denn,


(a) es handelt sich um Aufwendungsersatzansprüche gemäß § 445b BGB

(b) der Mangel beruht auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Fluhrer Verlages, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen

(c) es handelt sich um Schadensersatzansprüche.

In den Fällen (a) bis (c) gelten die gesetzlichen Verjährungsristen. Es bleibt bei den gesetzlichen Bestimmungen über die Hemmung, Ablaufhemmung und über den Neubeginn der Verjährung.


(2) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Auftraggeber genehmigt, wenn dem Fluhrer Verlag nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Auftraggeber genehmigt, wenn die Mängelrüge dem Fluhrer Verlag nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf Verlangen des Fluhrer Verlages ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an den Fluhrer Verlag zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet der Fluhrer Verlag die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.


(3) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist der Fluhrer Verlag nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.


(4) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Fluhrer Verlages, kann der Auftraggeber unter den in § 8 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.


(5) Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die der Fluhrer Verlag aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird der Fluhrer Verlag nach seiner Wahl seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen den Fluhrer Verlag bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser AGB nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, bspw. aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegen den Fluhrer Verlag gehemmt.


(6) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung des Fluhrer Verlages den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.


§ 7 Mitwirkungs- und Freistellungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns auf seine Kosten und Gefahr alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte und Materialien (Texte, Bilder, Logos etc.) zur Verfügung zu stellen.


(2) Soweit der Auftraggeber uns Inhalte und Materialien zur Verfügung stellt, versichert er, dass er zu deren Übergabe und Verwendung berechtigt ist.


(3) Für Materialien und/oder Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Wir übernehmen keine Prüfungspflichten, insbesondere trifft uns keine Pflicht, die Inhalte und/oder Materialien auf mögliche Verstöße gegen Rechte Dritter zu überprüfen. Der Auftraggeber ist ausschließlich selbst dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Materialien und/oder Inhalte keine Gesetze oder Rechte Dritter verletzen. Haben wir Kenntnis davon, dass bereitgestellte Materialien und/oder Inhalte Gesetze oder Rechte Dritter verletzen, sind wir berechtigt, die Arbeiten einzustellen. In diesem Fall werden wir den Auftraggeber entsprechend informieren. Wir werden den Auftraggeber ebenfalls informieren, sofern wir Zweifel an der Tauglichkeit der bereitgestellten Inhalte und/oder Materialien haben.


(4) Sollten Dritte uns aufgrund der vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien und/oder Inhalte wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Auftraggeber, uns von jeder Haftung freizustellen und die uns dadurch veranlassten Aufwendungen und Schäden, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung zu ersetzen.


(5) Der Auftraggeber hat innerhalb angemessener Zeit, in der Regel nicht mehr als zehn Werktage, dem Fluhrer Verlag mitzuteilen, ob er das/die von diesem übersandten Muster und/oder Korrekturen zur Prägefreigabe mit oder ohne Änderungen annimmt oder ablehnt. Er hat außerdem innerhalb angemessener Zeit, in der Regel nicht mehr als fünf Werktage, dem Fluhrer Verlag auf Anfrage mitzuteilen, ob er die Druckreife bzw. Prägefreigabe erklärt oder nicht.


§ 8 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

(1) Die Haftung des Fluhrer Verlags auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbes. aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 8 eingeschränkt.


(2) Der Fluhrer Verlag haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind solche Pflichten, auf deren ordnungsgemäße Erfüllung der Auftraggeber vertraut und auch vertrauen darf, weil sie den Vertrag prägen.


(3) Soweit der Fluhrer Verlag gem. § 8 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Fluhrer Verlag bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.


(4) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht des Fluhrer Verlags für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von 1.000.000 EUR je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.


(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Fluhrer Verlags.


(6) Soweit der Fluhrer Verlag technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.


(7) Die Einschränkungen dieses § 8 gelten nicht für die Haftung des Fluhrer Verlages wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.


§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Der Fluhrer Verlag behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, bis seine sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sind.


(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiterzuveräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen dem Fluhrer Verlag gegenüber nicht im Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt. Im Einzelnen gilt folgendes:

(a) Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für den Fluhrer Verlag im Sinne des § 950 BGB, ohne den Fluhrer Verlag zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwirbt der Auftraggeber nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwirbt der Fluhrer Verlag Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes seiner Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht. Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung.

(b) Der Auftraggeber tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an den Fluhrer Verlag ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt ist und der Fluhrer Verlag hieran in Höhe seines Fakturenwertes Miteigentum erlangt hat oder die Ware fest eingebaut ist. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt oder fest eingebaut ist, steht dem Fluhrer Verlag aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert seiner Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu. Wird die Vorbehaltsware von dem Auftraggeber zusammen mit anderen nicht vom Fluhrer Verlag gelieferten Waren veräußert, tritt er hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware vom Fluhrer Verlag an diesen ab. Hat der Auftraggeber diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so tritt er hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an den Fluhrer Verlag ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Auftraggeber in ein Kontokorrentverhältnis mit dessen Abnehmer gestellt, tritt der Auftraggeber seine Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an den Fluhrer Verlag ab.

(c) Der Fluhrer Verlag nimmt die obigen Abtretungen hiermit an.

(d) Der Auftraggeber ist bis zum Widerruf durch den Fluhrer Verlag zur Einziehung der an den Fluhrer Verlag abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der erfolgt, wenn der Auftraggeber in Zahlungsverzug gerät oder die Zahlung einstellt. In diesem Fall ist der Fluhrer Verlag vom Auftraggeber bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Fluhrer Verlag auf Verlangen eine genaue Aufstellung der ihm zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und dem Fluhrer Verlag alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.

(e) Beträge, die aus abgetretenen Forderungen bei dem Auftraggeber eingehen, sind bis zur Überweisung an den Fluhrer Verlag gesondert für diesen aufzuheben.

(f) Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen ist der Fluhrer Verlag unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten.


(3) Übersteigt der Wert der dem Fluhrer Verlag zustehenden Sicherungen die Gesamtforderung gegen den Auftraggeber um mehr als 10 %, so ist er auf Verlangen des Auftraggebers insoweit zur Freigabe verpflichtet.


(4) Der Auftraggeber verwahrt die Vorbehaltsware für den Fluhrer Verlag unentgeltlich. Der Auftraggeber hat sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Auftraggeber tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an den Fluhrer Verlag in Höhe seiner Forderungen ab. Der Fluhrer Verlag nimmt die Abtretung an.


§ 10 Kündigung

Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht nach § 648 S. 1 BGB Gebrauch, kann der Fluhrer Verlag als pauschale Vergütung 15 % der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Hat die Ausführung schon begonnen, sind 60 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
Der Nachweis eines geringeren oder gar nicht entstandenen Schadens bleibt ebenso unberührt, wie die Geltendmachung eines über die vorgenannten Pauschalen hinausgehenden Schadens.


§ 11 Herstellervermerk und Referenz


(1) Der Fluhrer Verlag ist dazu berechtigt, den Liefergegenstand mit seinem Herstellervermerk zu versehen.

(2) Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht, ist der Fluhrer Verlag außerdem dazu berechtigt, die mit dem Namen/dem Logo des Auftraggebers versehenen Waren bzw. Fotos von diesen zu Beispiel- und Werbezwecken auf Messen, der Homepage sowie den Social-MediaAccounts (z.B. Facebook, Instagram) des Fluhrer Verlags und in dessen Katalogen sowie Flyern (Print- und Online) zu benutzen.


(3) Sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht, ist der Fluhrer Verlag außerdem dazu berechtigt, Namen und ggf. Firmenlogo des Auftraggebers zu Werbezwecken und im Rahmen individueller Angebotsunterlagen als Referenz zu benutzen.


§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Fluhrer Verlag und dem Auftraggeber nach Wahl des Fluhrer Verlages Bielefeld oder der Sitz des Auftraggebers. Für Klagen gegen den Fluhrer Verlag ist in diesen Fällen jedoch Bielefeld ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.


(2) Die Beziehungen zwischen dem Fluhrer Verlag und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG) gilt nicht.


(3) Soweit der Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.